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Deutschlandstipendium - Wir sind dabei!

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Kriterien

Die SRH Hochschule Heidelberg vergibt die Stipendien nach den vom Stipendiengesetz, der hierzu ergangenen Rechtsverordnung und der in der Ordnung zur Vergabe des Deutschlandstipendiums an der SRH Hochschule Heidelberg festgelegten Auswahlkriterien.

Bei der Bewertung der Leistung und Begabung können danach insbesondere folgende Kriterien herangezogen werden:

  • für Studienanfängerinnen und Studienanfänger die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung unter besonderer Berücksichtigung der für das gewählte Studienfach relevanten Einzelnoten,
  • für bereits immatrikulierte Studierende ab dem 2. Fachtrimester/-semester die bisher erbrachten Studienleistungen, insbesondere die erreichten ECTS-Punkte, für Studierende eines Master-Studiengangs auch die Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums.

Hierbei wird, soweit möglich, neben dem absoluten Notendurchschnitt, insbesondere auch die Relation zu vergleichbaren Studierenden bzw. Mitschülern berücksichtigt.

  • Empfehlungsschreiben eines Hochschullehrers/einer Hochschullehrerin aus dem jeweiligen Studienfach der Bewerberin/des Bewerbers bzw. eines Lehrers/einer Lehrerin der zuletzt besuchten weiterführenden Schule.

Bei der Gesamtbetrachtung des Potentials der Bewerberin/des Bewerbers können außerdem weitere Kriterien wie der bisherige persönliche Werdegang, Auszeichnungen, eine vorangegangene Berufstätigkeit und Praktika, außerschulisches oder außerfachliches Engagement wie bspw. eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement, Mitarbeit in Verbänden oder Vereinen, das Motivationsschreiben sowie weitere persönliche oder familiäre Umstände herangezogen.

Die Förderung für die ausgewählten Stipendiatinnen und Stipendiaten beginnt zum
01. Oktober 2013
. Die Studierenden erhalten 300 Euro monatlich für ein Jahr (Bewilligungszeitraum), wobei die Auszahlung voraussetzt, dass die Stipendiatin oder der Stipendiat an der SRH Hochschule Heidelberg immatrikuliert ist. Eine Verlängerung ist - vorbehaltlich der Zusage durch die Förderer - innerhalb der Regelstudienzeit möglich.

Das Stipendium ist einkommensunabhängig und mit der Förderung durch das BAföG kombinierbar.
Eine Doppelförderung durch andere leistungsbasierte, materielle Förderungen der Begabtenförderwerke ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn die Summe dieser Förderung je Semester, für das die Förderung bewilligt wurde, einen Monatsdurchschnitt von 30 Euro unterschreitet.

Auf das Stipendium besteht kein Rechtsanspruch.

Ihre Ansprechpartnerin

Iris Ulbrich

ERASMUS/PROMOS Koordinatorin, Förderung für Auslandsstudium und Auslandspraktikum

International Office, Raum arc 302 (3. OG)

Telefon 06221 88-2480
Telefax 06221 88-1444
iris.ulbrich@fh-heidelberg.de