Die Organe der Hochschule
Das Rektorat
Das Rektorat ist für die Leitung der Hochschule zuständig. Es vertritt die SRH Hochschule Heidelberg nach außen und koordiniert intern die Zusammenarbeit ihrer Mitglieder. Dem Rektorat gehören der Rektor, sowie Prorektoren für die Bereiche Studium und Weiterbildung sowie für Forschung an. Die Amtszeit des Rektors beträgt sechs Jahre. Die Prorektoren werden auf Vorschlag der Rektors vom Senat für vier Jahre gewählt.
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Der Hochschulrat

Der Hochschulrat ist Aufsichtsorgan der Hochschule. Er trägt Mitverantwortung für die akademische Entwicklung der Hochschule und sichert gemeinsam mit der Rektorin die Beachtung des Landeshochschulgesetzes Baden-Württemberg. Die Mitglieder werden jeweils von der Gesellschafterversammlung der SRH Hochschule Heidelberg GmbH berufen. Die Rektorin und die Prorektoren nehmen an den Sitzungen des Hochschulrats beratend teil. Der Senat hat ein Vorschlagsrecht für zwei Hochschulratsmitglieder.
Zusammensetzung
Der Hochschulrat der SRH Hochschule Heidelberg wurde im Juni 2018 von der Gesellschafterversammlung berufen. Prof. Dr. Andrea Römmele wurde zur Vorsitzenden des Hochschulrats gewählt. Der Hochschulrat besteht aus acht Mitgliedern:
- Prof. Dr. Andrea Römmele (Director Executive Education der Hertie School of Governance, Berlin)
- Stephanie Aeffner (Landes-Behindertenbeauftragte Baden-Württemberg)
- Prof. Dr. Andreas Dulger (Vorsitzender Geschäftsführer der ProMinent GmbH)
- Dr. Kai Handel (Vizepräsident der Hochschule Osnabrück)
- Prof. Dr. Christof Hettich (Rechtsanwalt, Vorstandsvorsitzender der SRH Holding)
- Prof. Dr. h.c. Dietmar von Hoyningen-Huene (ehemaliger Rektor der Hochschule Mannheim)
- Dr. Björn Jansen (ehemaliger Geschäftsführender Gesellschafter der Dr. HAAS GmbH Mannheim)
- Prof. Dr. Eckart Würzner (seit 2006 Oberbürgermeister der Stadt Heidelberg)
Die Amtszeit der Mitglieder des Hochschulrats beträgt drei Jahre. Die Wiederbestellung ist zulässig.
Der Hochschulsenat
Der Senat ist das akademische Hauptorgan der Hochschule. Der Senat entscheidet in Angelegenheiten von Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung, soweit diese nicht durch Gesetz oder Grundordnung der Hochschule einem anderen zentralen Organ oder den Fakultäten zugewiesen sind.
Zusammensetzung
Dem Senat gehören neben dem Rektor und den Prorektor*innen die Dekan*innen, sieben Vertreter*innen aus der Professorenschaft, zwei Vertreter*innen aus dem Bereich des sonstigen Hochschulpersonals und zwei studentische Vertreter*innen an.
Aktuell sind dies folgende Mitglieder: Prof. Dr. Markus Breuer, Prof. Dr. Ralf Brinkmann, Prof. Dr. Andreas Gerber, Prof. Dr. Alexander Häntzschel, Prof. Dr. Thomas Hillecke, Pro. Dr. Marc Kirschbaum, Katrin Kleinscheck, Alexander Koob, Prof. Dr. Monika Lohkamp, Prof. Dr. Patric Meyer, Prof. Dr. Frank Musolesi, Prof. Dr. Christoph Schärtl, Prof. Dr. Carolin Sutter, Prof. Dr. Carsten Diener, Prof. Dr. Mieke Wasner, Prof. Dr. Henning Werner sowie die studentischen Vertreterinnen Yvonne Mühlberger und Carina Sutter (ab 1.3.20).
Die Amtszeit der studentischen Vertreter*innen beträgt ein Jahr, die der übrigen Vertreter*innen beträgt drei Jahre.