SRH Hochschule Heidelberg
Internationale Studierende mit Weltkugel

Promos

Was ist Promos?

Du planst einen Auslandsaufenthalt außerhalb der EU? Das Programm des DAAD (Deutscher Akademischer Auslandsdienst) Promos fördert Studienaufenthalte und übernimmt Reisekosten für Auslandspraktika. 

Dein Mobilitätszuschuss
Logos BMBF DAAD Promos Stipendienprogramm
Dein Mobilitätszuschuss

Art des Stipendiums und Förderkriterien

Das Promos Programm des DAAD (Deutscher Akademischer Auslandsdienst) wird aus Mitteln des BMBF (Bundesministeriums für Bildung und Forschung) finanziert. Das Stipendium besteht aus einem einmaligen Reisekostenzuschuss gemäß der Vorgabe aus der jeweils gültigen PROMOS-Länderliste des DAAD (je nach Land unterschiedlich und vorbehaltlich ausreichender Mittelzuwendung durch den DAAD).

Die vorgegebenen Auswahlkriterien für die Vergabe sind:

  • Qualifikation/Studienleistung des Studierenden
  • Sinnhaftigkeit des geplanten Aufenthaltes in Bezug zum bisherigen und künftigen Studium
  • Sprachkenntnisse, die zur erfolgreichen Durchführung des Aufenthaltes notwendig sind
  • Beim Praktikum ist relevant, ob und wie gut dieses vergütet wird

Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein PROMOS-Stipendium.

Deine Bewerbung

So reichst du die richtigen Unterlagen ein

Für die Bewerbung lade bitte folgende Unterlagen mit dem Betreff „PROMOS“ über unser SRH Stipendienportal hoch.

  • Motivationsschreiben für das Auslandspraktikum/Auslandsstudium
  • Lebenslauf
  • Bei Praktika: Kopie des Auslandspraktikumsvertrages mit Angabe über evtl. Bezahlung
  • Bei Auslandsstudium: Zusage der Partnerhochschule (Kopie) oder Bestätigung der Fakultät für die Vergabe eines Auslandsstudienplatzes
  • Aktuelle Leistungsnachweise
  • Sprachnachweise soweit vorhanden
Portraitfoto Iris Ulbrich
Iris Ulbrich

Erasmus und Stipendien

Gut zu wissen!

FAQ

Bewerben können sich deutsche Studierende sowie internationale Studierende, die für einen kompletten Bachelor- oder Master-Studiengang eingeschrieben sind. Voraussetzung für die Bewerbung ist ein Praktikumsvertrag an einer außereuropäischen Gasteinrichtung oder die Zusage für ein Auslandssemester außerhalb von Europa. 

 

Die Bewerbungsfristen sind: 

  • 31. März für Aufenthalte, die im 1. Halbjahr beginnen (Bewerbung ab 01. Januar möglich) 
  • 31. Juli für Aufenthalte, die im 2. Halbjahr beginnen (Bewerbung ab 01. Juni möglich)

Die Stipendien werden jährlich neu ausgeschrieben.

Die Mindestdauer des Aufenthalts beträgt vier Wochen für Praktika und einen Monat für Studienaufenthalte (max. 6 Monate). Ein Praktikum oder Studienaufenthalt im Heimatland ist von der Förderung ausgeschlossen.