
Indem sich Menschen auf vielfältige Art und Weise sozial engagieren, bekennen sie sich zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Mit dem SRH Stipendium für außergewöhnliches soziales Engagement möchte die SRH Hochschule Heidelberg diesen Menschen Wertschätzung für ihre Arbeit entgegenbringen und ihnen die Finanzierung ihres Studiums erleichtern.
SRH Stipendium für außergewöhnliches soziales Engagement
Für Studieninteressierte oder Studierende, die mit ihrem sozialen Engagement einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten.
- Immatrikulation oder reguläre Bewerbung für einen Studiengang der SRH Hochschule Heidelberg (Duale Studiengänge sind von der Förderung ausgeschlossen) sowie die Erfüllung der Hochschulzugangsvoraussetzungen und Zulassungskriterien für diesen Studiengang
- Schriftliche Bewerbung für das Stipendium
- Motivationsschreiben
- Nachweis der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
- Projektbeschreibung inkl. Dauer und Häufigkeit des Engagements
- Empfehlungsschreiben
31.07. für das Winter- bzw. 31.01. für das Sommersemester.
Vollstipendium: Erlass der Studiengebühren in der Regelstudienzeit
Bewerben Sie sich jetzt für ein SRH Stipendium!
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung über das Bewerbungsportal der SRH Hochschule Heidelberg ein. Dieses wird für das Sommersemester während des Bewerbungszeitraums vom 10.12. bis zum 31.01. sowie für das Wintersemester vom 15.06. bis zum 31.07. aktiviert.
Außerhalb der Bewerbungszeiträume ist eine Einreichung nicht möglich. Bitte beachten Sie bei Einreichung Ihrer Bewerbungsunterlagen, dass nur vollständige, frist- und formgerecht eingereichte Bewerbungen bei der Stipendienvergabe berücksichtigt werden können.
Das Bewerberverfahren zum Sommersemester 2021 ist beendet. Das Bewerberportal eröffnet wieder zum 15.06.2021.
Ordnung zur Stipendienvergabe
Um begabten Studienbewerbern und Studierenden in besonderen Lebenssituationen ein Studium an der SRH Hochschule Heidelberg zu ermöglichen und dessen Finanzierung zu erleichtern, regelt die SRH Hochschule Heidelberg mit Hilfe dieser Ordnung die Grundlage für die Vergabe von Teil- und Vollstipendien.