
Schwerpunkt Rechtspsychologie
Rechtspsychologie ist ein Teilgebiet der Angewandten Psychologie und bezieht sich auf alle Bereiche, in denen Psychologie und Recht aufeinander treffen. In der Theorie geht es dabei v. a. um die Fragen der Entstehung, Aufrechterhaltung, Aufdeckung und Bestrafung sowie Prävention von delinquentem Verhalten. In der Praxis arbeiten viele Rechtspsychologen im Strafvollzug, Maßregelvollzug (Forensische Kliniken für Straftäter mit psychischen Störungen), bei der Polizei, in Ambulanzen und Beratungsstellen (für Straffällige oder Opfer) oder in kriminologischen Forschungseinrichtungen. Ein sehr gefragter Anwendungsbereich ist zudem die psychologische Begutachtung, wobei sich hier je nach Rechtsgebiet eine Vielzahl von Fragestellungen ergibt.

"Wie erkennen forensische Psychologen, ob ein Zeuge oder ein Angeklagter die Wahrheit sagt?"
In in einem Beitrag von W wie Wissen wurde dieser Frage mit Prof. Dr. Niels Habermann, Dozent an der Fakultät für Angewandte Psychologie der SRH Hochschule Heidelberg und forensich-psychologischer Gutachter, nachgegangen. Der Beitrag enthält einen spannenden Einblick in die Arbeit eines forensisch-psychologischen Gutachters bei der Begutachtung der Glaubhaftigkeit einer Zeugenaussage im Rahmen eines Strafverfahrens. Darüber hinaus zeigt der Beitrag, wie angehende Rechtspsychologen und Rechtspsychologinnen an der SRH Hochschule Heidelberg ausgebildet werden. In einem Rollenspiel inszeniert Prof. Dr. Niels Habermann mit seiner wissenschaftlichen Mitarbeiterin Svenja Haußner, M.Sc. Psychologie, eine Glaubhaftigkeitsbegutachtung, wie er sie im Rahmen seiner gutachterlichen Tätigkeit durchführen würde. Svenja Haußner übernimmt die Rolle einer Opferzeugin, die berichtet, dass sie auf einer Party von einem unbekannten Mann sexuell genötigt worden sei. Nun sind die Studierenden an der Reihe: Was spricht dafür, dass die Opferzeugin das Geschilderte mit großer Wahrscheinlichkeit erlebt hat?